Gewerbesteuer
Wie verhält es sich mit der Gewerbesteuer, wer muss sie bezahlen und wer bekommt sie.
alle Unternehmen die einen gewerblichen Betrieb führen. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge. Freiberufler, Ärzte, Notare, Steuerberater, landwirtschaftl. Betriebe oder gemeinnützige Unternehmungen zahlen keine Gewerbesteuer. Prinzipiell wird die Gewerbesteuer auf Basis des Gewinns berechnet. Hat eine Firma beispielsweise nur eine Filiale an dem Standort wird die Anzahl der dort arbeitenden Mitarbeiter herangezogen um einen Schlüssel oder Zuweisung erstellen zu können.
Die Gewerbesteuer erhält zunächst die Standortgemeinde. Allerdings verbleibt nur ein kleiner Teil (nach Abzug und Zahlung der Gewerbesteuer-Umlage an die Verbandsgemeinde und Kreis) im Haushalt der Ortsgemeinde.
Beispiel Maring-Noviand, Haushalt 2025: Gewerbesteuereinnahmen 351.000 EUR, nach Abzug verbleiben der Ortsgemeinde nur 85.228,- EUR. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 24,28 %.
Die Anteile der Kosten für ein Gewerbegebiet werden allerdings nicht aufgeteilt. Die Gewerbesteuer ist zudem nicht stabil und variiert. Beispielsweise bei Investitionen können Betriebe ihren Gewinn schmälern und somit auch das Steueraufkommen.


Es gibt natürlich noch eine Vielzahl an Möglichkeiten, aktuell sind die wichtigsten Einnahmenquellen:
Einkommensteuer: 755.700,- EUR
Grundsteuer A+B: 211.500,- EUR
Schlüsselzuweisungen: 341.700,- EUR
Zuschüsse, bspw. KiTa: 807.500,- EUR
…
(Quelle: Haushalt 2025)
Es ist uns wichtig aufzuzeigen, dass gegenüber der verbleibenden Gewerbesteuer von 85.228,- EUR, die Einkommenssteuer (755.700,- EUR) zusammen mit der Grundsteuer B (191.400,- EUR) die wichtigsten Steuereinnahmen sind und direkt im Zusammenhang mit der Wohnqualität im Ort stehen. Zudem ist die EK-Steuer sehr stabil.